Katholische Bonifatiusschule
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SCHULSCHLIESSUNG: Neue Informationen zum COVID 19 (Corona)-Virus

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Hier finden Sie aktuelle Information zum Umgang mit dem COVID-19 Virus (auch als Corona-Virus bekannt).

aktueller Stand: 20.3.2020, 17:00 Uhr

Corona 2

2. Elternbrief aus der Schulabteilung des Erzbistums zur

Verlängerung der Schulschließung bis zum 19.4.2020

Der Schulsenator Thies Rabe hat gestern im TV bekannt gemacht, dass die Schulen bis zum 19.4., also noch drei Wochen länger als bisher geplant, geschlossen bleiben. Nähere Infos liegen uns z.Zt. noch nicht vor. Wir veröffentlichen sie schnellstmöglich.

An der Schule ist nur eine Notbetreuung mit einer Handvoll Schülern. Die Schüler und Lehrer kommunizieren über unseren neuen ISERV und lernen auf diesem Wege weiter, vor allem viel Medienkompetenz...  Bei Fragen wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft.

Bleiben Sie geund in dieser besonderen Zeit!

Es gilt nach wie vor:

 

WÍCHTIG FÜR ALLE ELTERN:

1. Die Schule ist in den nächsten beiden Wochen geschlossen!

2. Sollten Sie in den Ferien in einem Risikogebiet gewesen sein (dau gehört seit heute auch das Gebiet um Ischgl in Österreich), lassen Sie Ihr Kind bitte für zwei Wochen nach Rückkehr aus dem Gebiet zuhause und informieren die Schule (schule@bonifatiusschule.de oderf 040/7308777-0).

3. Wenn Sie Betreuung in der nächsten Woche brauchen informieren Sie bitte die Klassenlehrer, die das an die Schulleitung weitergeben werden.

Bitte beachten Sie im Interesse aller die Informationen unseres Schulträgers:

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der erheblichen Zunahme der Corona-Erkrankungen in Deutschland hat der Hamburger Senat heute entschieden, dass nach den am Sonntag endenden Hamburger Frühjahrsferien der reguläre Schulbetrieb vorläufig bis zum 29. März 2020 ruht. Folgende Handlungsmaßnahmen ergeben sich daraus für unsere katholischen Schulstandorte:

1. An allen katholischen Schulen findet im o.a. Zeitraum vor- und nachmittags eine Notbetreuung für Kinder bis 14 Jahre (8 – 16 Uhr) sowie in Ausnahmefällen für ältere Jugendliche mit speziellem sonderpädagogischem Förderbedarf statt. Auch die Schülerbeförderung (HVV-Sonderbusse, Bonibusse) findet vorläufig weiterhin statt, kann jedoch ggf. entsprechende Anpassungen erfahren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin: Die Notbetreuung ist ausschließlich für Eltern gedacht, die aus familiären oder besonderen beruflichen Gründen unbedingt darauf angewiesen sind, bspw. weil sie in einem Beruf der sogenannten Daseinsvorsorge tätig sind. Alle Eltern sind ausdrücklich und dringlichst gebeten, ihre Kinder nur in Notfällen zur Schule zu schicken.

2. Die Betreuung Ihrer Kinder wird von den gleichen Personen und Einrichtungen gesichert, die auch im Normalfall zur jeweiligen Zeit in der Schule arbeiten: vormittags wie bisher die Lehrkräfte sowie das pädagogisch-therapeutische Fachpersonal, nachmittags je nach Schule entweder GBS-Träger oder das Schulpersonal. Bei der Betreuung werden die Betreuer auf kleine Gruppen und die Einhaltung der Hygienevorschriften achten, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Selbstverständlich sind ausnahmslos alle gehalten, auch in Zeiten der Notbetreuung sorgfältig die Hygienehinweise zu beachten.

3. Damit die Schülerinnen und Schüler zuhause arbeiten können, werden unsere Lehrkräfte für diese Zeit Lernangebote organisieren, die per E-Mail, Telefon oder über andere digitale Kanäle kommuniziert werden sollen.

4. Um die Abschlussprüfungen in Stadtteilschulen und Gymnasien nicht zu gefährden, sollen alle Prüfungen wie geplant stattfinden. Eine nähere Aussage dazu werden wir als Schulträger jedoch erst nach Konkretisierung durch die Schulbehörde treffen können. Hierzu erhalten die Schulstandorte in Kürze weitere Informationen.

5. Für Schülerinnen und Schüler, die aus sogenannten Risikogebieten nach der Definition des Robert-Koch-Institutes zurückgekehrt sind, gelten die im Schreiben vom 11. März 2020 gegebenen Handlungsanweisungen: Kein Betreten der Schule bis 14 Tage nach Verlassen der Risikogebiete! Bitte achten Sie als Eltern sehr sorgsam darauf. Beachten Sie bitte auch ausdrücklich die Hinweise zum Vorgehen in Verdachts- oder Erkrankungsfällen, die ich Ihnen im Schreiben vom 11. März mitgeteilt habe.

6. Um die Ansteckungsgefahr zu verringern, werden bis zum 30. April 2020 alle besonderen Schulaktivitäten wie Feste, Aufführungen, Klassenreisen, Ausflüge und Sportveranstaltungen abgesagt. Elternversammlungen sollten – nur wenn unbedingt notwendig! – stattfinden, sind aber hinsichtlich ihrer Zahl, Dauer und Teilnehmergröße auf ein Minimum zu begrenzen.

Alle skizzierten Maßnahmen haben ein Ziel: die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigten zu schützen. Wir alle sind uns bewusst, dass dies eine absolut außer-gewöhnliche Situation ist, die für alle Beteiligten große Belastungen mit sich bringt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Dr. Christopher Haep

Hier finden Sie die Informationen zum Herunterladen und ausdrucken.

 

Brief Haep 200313