Hausordnung

Haus- und Hofordnung
BonifatiusschuleWir alle möchten uns in unserer Schule wohlfühlen. Das erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis füreinander.
Alle Einrichtungen der Schule und Unterrichtsmaterialien sind sorgsam zu behandeln. Es ist notwendig, dass sich alle in die Schulgemeinschaft einfügen und die Haus- und Hofordnung einhalten.
1.   Sauberkeit
  • Für die Sauberkeit auf dem Schulgelände und in den Klassen seid ihr Schüler in erster Linie selbst verantwortlich. Zum Schutz unserer Umwelt bist du bemüht Müll zu vermeiden.
  • Papier gehört nur in die gekennzeichneten Papiercontainer.
  • Die Klassenräume werden nach Unterrichtsende sauber verlassen, die Stühle werden hochgestellt und die Fenster werden geschlossen.
2.  Schulhof
  • Während der Unterrichtszeit hältst du dich innerhalb der Schulhofgrenzen auf.
  • Das Schulgelände darfst du nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen.
  • Das Schulgelände ist eine „Fußgängerzone“.
  • Beim Spielen musst du Rücksichtnahme üben. Du darfst in den Pausen nur mit von der Schule genehmigten Bällen spielen.
  • Mit Schneebällen darfst du nicht werfen.
3.   Pausenordnung
  • Mit dem ersten Klingeln gehst du unverzüglich in deinen Klassenraum. Du darfst dich nicht auf den Fluren und Treppen aufhalten.
  • Begibst du dich in einen Fachraum, gibt es Extra- Regelungen.
  • Als Grundschüler stellst du dich auf und wirst von deinem Lehrer in die Klasse gebracht.
  • Zur Toilette gehst du nur in den Pausen.
  • Ansonsten bleibst du in der kleinen Pause in der Klasse.
  • In die Pausenhalle gehst du nur, wenn du den Frühstücksverkauf nutzt.
  • Zur Regenpause wird abgeklingelt und du verbringst sie ohne zu toben hauptsächlich in deinem Klassenraum. Der Raumtausch erfolgt erst zum Ende der Pause.
  • Die aufsichtsführenden Schüler unterstützen die Lehrer (Aufsichtsplan).
  • Lehrer haben auch Pause und werden daher nur in ganz dringenden Fällen im Lehrerzimmer gestört.
4.   Feueralarm
  • Bei Alarm sind die Fluchtwege einzuhalten (siehe Fluchtwegeplan).
5.   Besucherregelung
  • Alle Besucher, auch Schüler anderer Schulen, melden sich im Schulbüro oder bei einem Lehrer.
  • Beim Bringen und Abholen von Schulkindern darf das Schulgelände sowie die Zufahrt nicht befahren werden.
Die Schüler müssen die Anordnungen der Schulleitung, der Lehrer, des Hausmeisters sowie der beauftragten Schüler befolgen.

Wer schuldhaft etwas verunreinigt oder beschädigt ist zu Sozialdienst und / oder zu Schadenersatz verpflichtet.

Stand: Februar 2005